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Juristinnen und Juristen (w/m/d) mit erster Prüfung (§ 5 DRiG)
Berlin
Aktualität: 02.12.2024
Anzeigeninhalt:
02.12.2024, Bundesministerium der Finanzen
Berlin
Juristinnen und Juristen (w/m/d) mit erster Prüfung (§ 5 DRiG)
Aufgaben:
Gestaltung und rechtliche Umsetzung nationaler, europäischer und internationaler Finanz- und Steuerpolitik
Entwicklung und Koordinierung von deutschen Positionen zu haushalts-, finanz- und wirtschaftspolitischen Themen sowie Vertretung und Abstimmung dieser Themen auf nationaler, europäischer sowie internationaler Ebene (innerhalb der Bundesregierung, mit den Bundesländern, auf EU-Ebene etc.)
Mitwirkung an der nationalen und europäischen Gesetzgebung für ein stabiles und wettbewerbsfähiges Finanzsystem
Fortentwicklung einer nachhaltigen Transformation und der Digitalisierung des Finanzsektors sowie der Beteiligungspolitik des Bundes
Planung finanzmarktpolitischer Prioritäten sowie Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung national, europäisch und international
Stärkung tragfähiger Staatsfinanzen, Führung von Budgetverhandlungen und Mitwirkung an der Umsetzung politischer Maßnahmen aus Haushaltsperspektive
Betreuung von Rechtsangelegenheiten: Vom Verfassungsrecht bis zum Straf- und Zivilrecht
Strategische Steuerung der Zollverwaltung
Mitwirkung bei der politischen Planung und Koordinierung
Qualifikationen:
Abschluss der ersten Prüfung nach § 5 Absatz 1 DRiG mit mindestens der Gesamtnote »vollbefriedigend« (mindestens 9 Punkte)
Sie haben sich für das Referendariat angemeldet und möchten die Zeit bis dahin überbrücken
Gute Englischkenntnisse sowie möglichst auch Französischkenntnisse oder Fremdsprachenkenntnisse in einer anderen Sprache der Europäischen Union
Darüber hinaus sollten Sie die Fähigkeit besitzen, sich schnell in neue und wechselnde Aufgabenstellungen einzuarbeiten und komplexe Sachverhalte systematisch zu bearbeiten. Insbesondere Eigeninitiative, Entscheidungsbereitschaft, Verhandlungsgeschick sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit zeichnen Ihre Persönlichkeit aus.
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