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Sachbearbeitung Pflegekinderdienst und Adoption
Schleswig
Aktualität: 09.11.2024

Anzeigeninhalt:

09.11.2024, Kreis Schleswig-Flensburg
Schleswig
Sachbearbeitung Pflegekinderdienst und Adoption
Aufgaben:
Allgemeine Leitungsaufgaben für das Sachgebiet Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlungsstelle übernehmen Personal-, Organisations- und Finanzverantwortung für das Sachgebiet Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlungsstelle im Sinne der Geschäftsordnung für die Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg und der jeweiligen Dienstanweisungen wahrnehmen, soweit nicht der Fachdienstleitung vorbehalten Fachaufgaben, wie z. B. Schutzkonzepte zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. §§ 8a und 72a SGB VIII mit Pflegefamilien entwickeln und vereinbaren Instrumente der Qualitätssicherung in stationären und ambulanten Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung in Abstimmung mit Fachbereichsleitung und Sachgebieten aufbauen und implementieren Fachliche Stellungnahmen zu Leistungsvereinbarungen nach §§ 77, 78a ff SGB VIII für freie Träger der Jugendhilfe fertigen und an der Verhandlung des Fachbereiches für den Vertragsabschluss für ambulante Hilfsangebote mitwirken Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten Anforderungsprofil
Qualifikationen:
Eine der folgenden Qualifikationen: Bachelor of Arts Soziale Arbeit bzw. Dipl.-Sozialpädagog*in oder Heilpädagog*in mit abgeschlossener Hochschulbildung jeweils mit staatlicher Anerkennung (Bewerbende ohne staatliche Anerkennung kommen nur mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung in Betracht) Fachhochschul-/Bachelor-/Masterstudium mit sozialwissenschaftlicher, pädagogischer oder psychologischer Ausrichtung mit gleichwertigen Fähigkeiten und mit entsprechenden Erfahrungen von Sozialarbeiter*innen bzw. Sozialpädagog*innen mit staatlicher Anerkennung (z. B. Studiengänge Pädagogik, Erziehungswissenschaften bzw. Kindheitspädagogik, Bildung und Erziehung im Kindesalter, Frühpädagogik, Sonderpädagogik, pädagogische Psychologie) Bereitschaft, sich als Führungskraft stetig weiterzuentwickeln Fahrerlaubnis der Klasse B, ggf. nachzuholen während der Probezeit Erfüllung des Fachkräftegebotes gem. § 72 Abs. 2 SGB VIII Teilnahme an der Systemischen Weiterbildung nach den Richtlinien des DGSF innerhalb von 2 Jahren Umfassende Kenntnisse im SGB VIII Leistungsbereitschaft und Initiative Verantwortungsbereitschaft und -bewusstsein Soziale Kompetenz gegenüber Dritten Bei ausländischen Hochschulabschlüssen fügen Sie bitte die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei. Den Anforderungen dieser Stelle entsprechende Kenntnisse in der deutschen Sprache setzen wir voraus.

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