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16.05.2025, Landeshauptstadt Stuttgart
Stuttgart
Fachkraft Abwassertechnik (m/w/d)
Aufgaben:
- Sie sind verantwortlich für die Aufrechterhaltung des reibungslosen Anlagenbetriebs
- Sie bedienen die Anlage am PLS-System, analysieren und werten Anlagendaten bei Störungen und Fehlfunktionen aus
- Die Störungsbehebung von Aggregaten sowie an der Messtechnik, als auch kleinere Reparaturen an Anlagenteilen oder Aggregaten gehören ebenfalls zu Ihren Aufgaben
- Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft
Qualifikationen:
- Eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik oder einen vergleichbaren Abschluss (bei ausländischen Abschlüssen ist die Vorlage einer Anerkennung in Deutschland erforderlich)
- Kenntnisse der abwassertechnischen Prozesse sowie Berufserfahrung im abwassertechnischen Bereich, vorzugsweise auf Kläranlagen
- Strukturierte und ergebnisorientierte Arbeitsweise sowie ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Eigenverantwortung
- Gesundheitliche Eignung für die beschriebenen Tätigkeiten
- Führerschein der Klasse B
- Deutschkenntnisse mit guter Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
Wir bieten:
- Einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
- Persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unseren BildungsCampus
- Gesundheitsmanagement und Sportangebote
- Ein kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV
- Das Fahrradleasing-Angebot "StuttRad"
- Betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung
- Stuttgart-Zulage für Tarifbeschäftigte - bis zu 150 EUR monatlich
- Rabatte und Angebote über Corporate Benefits
- Wir bieten Ihnen eine Stelle der Entgeltgruppe 7 TVöD.
Unser Kontakt:
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Kirsten Maier unter 0711 216-98329 gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Lisa Zwicknagel unter 0711 216-81984. Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter www.stuttgart.de/karriere .
Unter www.stuttgart.de/jobs
Www.stuttgart.de/jobs
Weitere Informationen:
Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.
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