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Sachbearbeiter­­/­­-in Einreiseangelegenheiten (m/w/d) 16.05.2025 Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart
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Informationen zur Anzeige:

Sachbearbeiter/-in Einreiseangelegenheiten (m/w/d)
Stuttgart
Aktualität: 16.05.2025

Anzeigeninhalt:

16.05.2025, Landeshauptstadt Stuttgart
Stuttgart
Sachbearbeiter/-in Einreiseangelegenheiten (m/w/d)
Über uns:
Wir suchen Sie für das Amt für öffentliche Ordnung, Dienststelle Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist in Vollzeit/Teilzeit (mind. 50 %) und unbefristet zu besetzen. Das Amt für öffentliche Ordnung ist eines der großen Ämter der Stadtverwaltung mit über 1.000 Mitarbeitenden. Die Dienststelle Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht ist für rund 170.000 ausländische Bürger/-innen zuständig. Die Dienststelle ist in fünf Sachgebiete mit über 170 Mitarbeitenden organisiert. Die Aufgaben dieses publikumsintensiven Bereichs sind durch die Anwendung eines sich stetig fortentwickelnden, komplexen Rechtsgebiets geprägt.
Aufgaben:
  • Sie sind zuständig für die Bearbeitung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz
  • Sie prüfen Visaanträge und entscheiden über die Abgabe einer zustimmenden bzw. ablehnenden Stellungnahme im Visaverfahren
  • Sie sind Ansprechpartner/-in für die Bürger/-innen und übernehmen die Beratung in komplexen Fällen und bei Beschwerden
  • Sie führen Befragungen durch und veranlassen Ermittlungen z.B. bei Scheineheverdacht
  • Sie übernehmen die Stellvertretung der Teamleitung
Qualifikationen:
  • Einen Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt-/in, Bachelor of Arts »Public Management« oder vergleichbare Bachelorstudiengänge mit Schwerpunkt öffentliche oder allgemeine Verwaltung
  • Bewerben können sich auch Beamt-/innen mit einer Ausbildung im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst mit bereits erfolgtem Aufstieg in den gehobenen Verwaltungsdienst oder Verwaltungsangestellte-/r mit abgeschlossenem oder zeitnah abgeschlossenem Lehrgang zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in (ehem. Angestelltenlehrgang II) oder besonders qualifizierte Beamt/-innen des mittleren Verwaltungsdienstes, welche die Bereitschaft und die Voraussetzungen mitbringen, den Aufstiegslehrgang, der mit einer Prüfung abschließt, in absehbarer Zeit erfolgreich zu absolvieren
  • Gute Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und Kenntnisse im Aufenthalts- und Fachkräfteeinwanderungsgesetz sind von Vorteil
  • Hohe Stressresistenz sowie ein souveränes und selbstbewusstes Auftreten gegenüber Kund/-innen, auch in herausfordernden Situationen
  • Kollegiale Zusammenarbeit mit Einfühlungsvermögen und Konfliktfähigkeit
  • Selbständiges Arbeiten mit Organisationsgeschick und gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache werden vorausgesetzt
Wir bieten:
  • Einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
  • Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitmodelle im Rahmen der Öffnungszeiten
  • Persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unseren BildungsCampus
  • Gesundheitsmanagement und Sportangebote
  • Ein kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV
  • Das Fahrradleasing-Angebot "StuttRad"
  • Betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung
  • Stuttgart-Zulage für Tarifbeschäftigte - bis zu 150 EUR monatlich
  • Attraktive Personalwohnungen im Stadtgebiet Stuttgart
  • Vergünstigtes Mittagessen
  • Wir bieten Ihnen eine Stelle der Besoldungsgruppe A 10gD / Entgeltgruppe 9c TVöD.
Unser Kontakt:
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Frau Robert unter 0711 216-91826 gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Frau Simmendinger unter 0711 216-96899 oder poststelle.32-bewerbungen@stuttgart.de . Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter www.stuttgart.de/karriere . Weitere Informationen zum Amt für öffentliche Ordnung finden Sie unter www.stuttgart.de/ord nungsliebe . Unter www.stuttgart.de/jobs Www.stuttgart.de/jobs
Weitere Informationen:
Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.

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