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W2-Professur Entwerfen und ressourcenschonendes Bauen 27.11.2024 Technische Hochschule Mittelhessen Gießen
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W2-Professur Entwerfen und ressourcenschonendes Bauen
Gießen
Aktualität: 27.11.2024

Anzeigeninhalt:

27.11.2024, Technische Hochschule Mittelhessen
Gießen
W2-Professur Entwerfen und ressourcenschonendes Bauen
Aufgaben:
Sie/Er hat das Berufungsgebiet »Entwerfen und ressourcenschonendes Bauen« in Forschung und Lehre zu vertreten, wobei auch Lehre in Grundlagenveranstaltungen sowie die Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten erwartet werden. Die Bereitschaft, englischsprachige Vorlesungen zu halten, wird vorausgesetzt.
Qualifikationen:
Erwartet werden fundierte Kenntnisse in den Gebieten Entwurf und Konstruktion im Sinne des strukturellen Bauens im Bereich des Neubaus wie des Gebäudebestandes. Der Einsatz nachhaltiger Baustoffe, die Anwendung des Einfachen Bauens (Low Tech) sowie die Implementierung des Zirkulären Bauens sind wünschenswert. Es wird ein großes Engagement im Sinne eines interdisziplinären Arbeitens ebenso erwartet wie die Bereitschaft und das Interesse, sich auch in andere Fachdisziplinen an der Schnittstelle zum ressourcenschonenden Bauen einzuarbeiten. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den im Fachbereich lehrenden Bauingenieurinnen und Bauingenieuren wird vorausgesetzt. Durch den Bezug der Promotion zum Fachgebiet sowie durch einschlägige aktuelle Veröffentlichungen wird grundsätzlich die wissenschaftliche Qualifikation nachgewiesen. Fähigkeiten zur Motivation für eine praxisorientierte Lehre und Freude im Umgang mit Studierenden - nach Möglichkeit nachgewiesen - sind ebenfalls Einstellungsvoraussetzungen. Die didaktischen Erfahrungen sollten als Lehrtätigkeit im Hochschulkontext erworben sein. Engagement und Initiative durch hohe Präsenz an der Hochschule und intensive Betreuung der Studierenden (damit verbunden die Bereitschaft zur Wohnsitznahme im Raum Gießen) Kontinuierliche Weiterbildung in Fachwissenschaft und Hochschuldidaktik Beteiligung an internationalen Aktivitäten der Hochschule Übernahme von Verantwortung im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung Befähigung und Neigung zur Forschung und Einwerbung von Drittmitteln Lehrveranstaltungen an allen Hochschulstudienorten (bei entsprechendem Bedarf) hohe Präsenz der Lehrenden an der Hochschule Formale Mindestvoraussetzungen für die Berufung gemäß § 68 des Hessischen Hochschulgesetzes sind: abgeschlossenes Hochschulstudium, Promotion, pädagogische Eignung, zusätzliche wissenschaftliche Leistungen oder besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Auf § 68 Abs. 3 Hessisches Hochschulgesetz wird hingewiesen.

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