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Sachbearbeiter*in in der Straßenverkehrsbehörde
Kiel
Aktualität: 06.05.2024

Anzeigeninhalt:

06.05.2024, Landeshauptstadt Kiel
Kiel
Sachbearbeiter*in in der Straßenverkehrsbehörde
Sie sind für die Vorbereitung und Entscheidung verkehrsrechtlicher Maßnahmen zur Absicherung von Baustellen und Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum sowie deren Kontrolle inkl. Einleitung ordnungsrechtlicher Ahndungs- und Zwangsmaßnahmen zuständig. Sie sind für die Vorbereitung und Entscheidung verkehrsrechtlicher Maßnahmen zur Aufstellung von mobilen Haltverbotsregelungen (z. B. Umzüge) im öffentlichen Verkehrsraum - einschließlich der Kontrolle zuständig. Für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 TVöD bzw. A 11 SHBesG kommen folgende Tätigkeiten hinzu: Sie sind für die Vorbereitung und Entscheidung verkehrsrechtlicher Dauerregelungen im Öffentlichen Verkehrsraum zuständig (z. B. Verkehrsregelungen kontrollieren, Verkehrsschauen durchführen, Schulwegesicherungsmaßnahmen veranlassen). Sie sind für die Vorbereitung und Entscheidung verkehrsrechtlicher Maßnahmen zur Absicherung von Baustellen, Veranstaltungen und mobilen Haltverbotsregelungen (z. B. Umzüge) im öffentlichen Verkehrsraum sowie deren Kontrolle inkl. Einleitung ordnungsrechtlicher Ahndungs- und Zwangsmaßnahmen zuständig. Sie wirken an verkehrsrechtlich relevanten Maßnahmen der Verwaltung mit und fertigen Stellungnahmen (u. a. für Straßenbaumaßnahmen, Vorlagen für Selbstverwaltungsorgane).
Studium. Sie haben ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in einem der folgenden Studienfächer erfolgreich abgeschlossen: Verwaltungsmanagement Staats- und Verwaltungswissenschaft Öffentliches Recht Rechtswissenschaft Alternativ verfügen Sie über die Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe II, Fachrichtung Allgemeine Dienste oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II. Erfahrung. Sie kommen aus der Praxis: Mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung liegen hinter Ihnen. Fachlichkeit. Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt, sich kurzfristig in das EDV-Fachverfahren Verkehrsmanagementsystem (VMS) einzuarbeiten. Führerschein. Sie verfügen über den Führerschein Klasse B.

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